Lexikon

diätetische Lebensmittel

(npl) Lebensmittel, die nach der →Diätverordnung vom 25. August 1988 für eine besondere Ernährung bestimmt sind. Dazu müssen sie den besonderen Ernährungserfordernissen folgender Verbrauchsgruppen entsprechen:

  • bestimmter Gruppen von Personen, deren Verdauungs- oder Resorptionsprozess oder Stoffwechsel gestört ist, oder
  • bestimmter Gruppen von Personen, die sich in besonderen physiologischen Umständen befinden und deshalb einen besonderen Nutzen aus der kontrollierten Aufnahme bestimmter in der Nahrung enthaltener Stoffe ziehen können, oder
  • gesunder Säuglinge oder Kleinkinder,
  • sich für den angegebenen Ernährungszweck eignen und mit einem Hinweis darauf in den Verkehr gebracht werden, dass sie für diesen Zweck geeignet sind, und
  • sich aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung oder des besonderen Verfahrens ihrer Herstellung deutlich von den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs unterscheiden.

Diätetische Lebensmittel sind auch: Kochsalzersatz; Fructose, Mannit, Sorbit und Xylit als →Zuckeraustauschstoffe und die nach der Diätverordnung § 8 Abs. 1 zugelassenen →Süßstoffe. Siehe →Diätverordnung.

  § 14a der Diätverordnung EU-Richtlinie 96/8 vom 26.2.1966, gültig ab 1.10.1997
Eiweiß >50g/d >25% der Energiezufuhr
<125g/d, biologische Wertigkeit >100
Kohlenhydrate >90g/d ca. 50–70% der Energiezufuhr
Fett >7g/d <30% der Energiezufuhr >4,5g Linolsäure/d
Ballaststoffe 10–30g/d
Energie ca. 700kcal/d 800–1200kcal/d
Mineralstoffe siehe Tabelle 11b
Vitamine siehe Tabelle 11b
Spurenelemente siehe Tabelle 11b

Tab. 9a Vorschriften für diätetische Lebensmittel zur Gewichtsreduktion hinsichtlich Energiegehalt und Nährstoffrelation nach § 14a der Diätverordnung und EU-Richtlinie 96/8 gemäß Richtlinie 89/398.